TÜV Umstempelbescheinigung nach Druckgeräterichtlinie WAZ 3.1 oder 2.2

Umstempelbescheinigung für Waz. 3.1 sowie 2.2

Grundlegend gilt: ein Abnahmeprüfzeugnis DIN EN 10204-3.1 so genanntes WAZ 3.1, deckt immer ein Werkszeugnis DIN EN 10204-2.2 ab. Wichtig und zwingend ist dazu, dass die  Konformitätserklärung respektive der Übereinstimmungssatz im Dokument erwähnt wird!

Nur wenn ein Abnahmeprüfzeugnis EN10204-3.1 für die entsprechenden Profile vorliegt, können wir eine sachgemäße Umstempelung vornehmen. Ausdrücklich wird diese Umstempelungsbescheinigung auch auf unsere geschliffenen Edelstahl Profile mit markierter Laserschutzfolie erweitert. Dadurch erhält jedes markierte Edelstahlprofil eine noch höhere Produktsicherheit bei der Qualitätssicherung. Die Signierung erfolgt direkt auf dem Material mittels elektrochemischen Vorgang oder auch mittels Tinte auf der Laserschutzfolie.